A - D

Abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienst/ Verkehrs

Zum öffentlichen Verkehr/ Dienst bestimmt sind Räume, die allgemein zugänglich sind, für den Personen- oder Gütertransportverkehr genutzt werden und der Ausübung von Tätigkeiten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften dienen.


Angriff

Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines rechtlich geschützten Gutes. Das menschliche Verhalten muss dabei Handlungsqualität aufweisen, aber keine Verletzung bezwecken, sondern nur seiner objektiven Tendenz nach unmittelbar darauf gerichtet sein.


befriedetes Besitztum

Befriedetes Besitztum ist ein gegen willkürliches betreten durch Schutzweheren gesicherter Grundstücksbereich.


Beschädigung

Eine Sache wird beschädigt, wenn ihr Zustand in nicht unerheblicher Weise nachteilig verändert wird.


Dauergefahr

Eine Dauergefahr ist ein Zustand von längerer Dauer, der jederzeit in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung umschlagen kann, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass der Eintritt des Schadens noch eine Weile auf sich warten lässt.
Die Gegenwärtigkeit wird angenommen, wenn unverzügliches Handeln aufgrund der Dringlichkeit geboten ist.


E - H

Eindringen

Eindringen ist das betreten gegen den Willen des Berechtigten.


Fremd

Eine Sache ist fremd, wenn sie zumindest im Miteigentum oder gar im Alleineigentum einer anderen Person steht.


gefährliches Werkzeug

Gefährliche Werkzeuge sind alle (bewegbaren) Gegenstände, die geeignet sind, nach der Art und Weise ihrer konkreten Verwendung erhebliche Verletzungen hervorzurufen.


Gegenwärtig

Der Angriff ist gegnwärtig, wenn die Gutsverletzung unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch andauert.


Gegenwärtige Gefahr

Eine Gegenwärtige Gefahr ist ein Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Vertiefung eines Schadens ernsthaft befürchten lässt, sofern nicht unverzüglich Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.


Geschäftsräume

Geschäftsräume sind nach außen abgeschlossene Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß zu beruflichen, gewerblichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken genutzt werden.


Gesundheitsschädigung

Eine Gesundheitsschädigung ist jedes hervorrufen oder verschlimmern eines patologischen Zustandes.


I - L

Körperliche Misshandlung

Eine Körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.


M - P

Notstandsfähiges Rechtsgut

Neben den typischen Individualrechtsgütern: Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum; kommen hier auch Rechtsgüter der Algemeinheit in Frage.


Q - T

Rechtswidrig

Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er, aus objektiver Sicht eines Dritten, ohne Rechtfertigungsgrund seinerseits verübt wurde.


Sache

Eine Sache ist nach §90 BGB jeder körperlicher Gegenstand, welcher von seiner Umgebung abgegrenzt werden kann.


U - Z

Waffe

Waffen sind Gegenstände, die wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen allgemein bestimmt sind.


Wohnung

Eine Wohnung ist ein nach außen abgeschlossener räumlciher Bereich, der einer oder mehreren Personen als Unterkunft dient.


Zerstörung

Eine Sache ist zerstört, wenn sie aufgrund der erfolgten Einwirkung vollständig vernichtet oder unbrauchbar geworden sind.
(Sollte vor der Beschädigung geprüft werden, da witgehender und jede Zerstörung auch eine Beschädigung ist.)