Zum öffentlichen Verkehr/ Dienst bestimmt sind Räume, die allgemein zugänglich sind, für den Personen- oder Gütertransportverkehr genutzt werden und der Ausübung von Tätigkeiten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften dienen.
Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines rechtlich geschützten Gutes. Das menschliche Verhalten muss dabei Handlungsqualität aufweisen, aber keine Verletzung bezwecken, sondern nur seiner objektiven Tendenz nach unmittelbar darauf gerichtet sein.
Befriedetes Besitztum ist ein gegen willkürliches betreten durch Schutzweheren gesicherter Grundstücksbereich.
Eine Sache wird beschädigt, wenn ihr Zustand in nicht unerheblicher Weise nachteilig verändert wird.
Eine Dauergefahr ist ein Zustand von längerer Dauer, der jederzeit in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung umschlagen kann, wobei jedoch
nicht auszuschließen ist, dass der Eintritt des Schadens noch eine Weile auf sich warten lässt.
Die Gegenwärtigkeit wird angenommen, wenn unverzügliches Handeln aufgrund der Dringlichkeit geboten ist.
Eindringen ist das betreten gegen den Willen des Berechtigten.
Eine Sache ist fremd, wenn sie zumindest im Miteigentum oder gar im Alleineigentum einer anderen Person steht.
Gefährliche Werkzeuge sind alle (bewegbaren) Gegenstände, die geeignet sind, nach der Art und Weise ihrer konkreten Verwendung erhebliche Verletzungen hervorzurufen.
Der Angriff ist gegnwärtig, wenn die Gutsverletzung unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch andauert.
Eine Gegenwärtige Gefahr ist ein Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Vertiefung eines Schadens ernsthaft befürchten lässt, sofern nicht unverzüglich Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.
Geschäftsräume sind nach außen abgeschlossene Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß zu beruflichen, gewerblichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken genutzt werden.
Eine Gesundheitsschädigung ist jedes hervorrufen oder verschlimmern eines patologischen Zustandes.
Eine Körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Neben den typischen Individualrechtsgütern: Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum; kommen hier auch Rechtsgüter der Algemeinheit in Frage.
Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er, aus objektiver Sicht eines Dritten, ohne Rechtfertigungsgrund seinerseits verübt wurde.
Eine Sache ist nach §90 BGB jeder körperlicher Gegenstand, welcher von seiner Umgebung abgegrenzt werden kann.
Waffen sind Gegenstände, die wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen allgemein bestimmt sind.
Eine Wohnung ist ein nach außen abgeschlossener räumlciher Bereich, der einer oder mehreren Personen als Unterkunft dient.
Eine Sache ist zerstört, wenn sie aufgrund der erfolgten Einwirkung vollständig vernichtet oder unbrauchbar geworden sind.
(Sollte vor der Beschädigung geprüft werden, da witgehender und jede Zerstörung auch eine Beschädigung ist.)